Kostenerstattung

In meiner Praxis wird die Rechnung unserer Behandlung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Demnach richten sich die Kosten einer Sitzung nach den durchgeführten Techniken an bestimmten Körperregionen, welche in diesem Gebührenkatalog einen bestimmten Kostensatz haben. Dies hat zur Folge, dass die Behandlungskosten einer Sitzung eine kleine Preisspanne haben können, sodass es in der Praxis keinen exakten Festpreis mit einer ganz bestimmten Höhe gibt.

In erster Linie sind unsere Behandlungen Selbstzahlerleistungen, das heißt die Kosten sind zunächst eigenhändig zu bezahlen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

Osteopathie / Chirotherapie – Kostenerstattung gesetzliche Krankenkassen
Seit 2012 übernehmen über 100 gesetzliche Krankenkassen ebenfalls einen Anteil der Kosten. Die Höhe der Erstattung je Sitzung sowie die Anzahl der bezuschussten Behandlungen innerhalb eines Kalenderjahres unterscheiden sich bei allen gesetzlichen Krankenkassen. Viele Krankenversicherungen verlangen jedoch für eine Kostenerstattung im Vorwege eine ärztliche Überweisung. Für die jeweilige Erstattungshöhe pro Behandlungseinheit und für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Osteopathie / Chirotherapie – Kostenerstattung private Krankenkassen
In der Regel sind osteopathische / chirotherapeutische Behandlungen durch private Krankenversicherungen sowie Beihilfeversicherungen bei integrierten Heilpraktikerleistungen komplett erstattungsfähig. Eine ärztliche Empfehlung für eine osteopathische / chirotherapeutische Sitzung im Vorwege der Behandlung ist bei Privatversicherten nicht notwendig.